Finanzielle Zuwendungen bei Pflegebedürftigkeit
Die Lebensqualität im Alter muss nicht zwangsläufig abnehmen, wenn man rechtzeitig die nötigen Schritte setzt. Planung und Organisation sind die wichtigsten Erfolgselemente im Leben und dazu gehört auch die Planung für den Ruhestand. Gerade in den heute unsicheren Zeiten ist es ein Gebot der Stunde, rechtzeitig auf die finanzielle Gebarung zur Sicherung des Lebensabends zu schauen. Neben den finanziellen Absicherungsmechanismus gehört aber auch ein gesunder Lebensstil dazu, der die körperliche Integrität im Alter sicherstellen soll. Demgegenüber kann man nicht oft genug betonen, dass man damit nicht früh genug beginnen kann. Die Sicherstellung eines wohlerfüllten Lebensabends ergibt sich aus der Mischung zwischen eigenverantwortliches Handeln und der Wahrung der Möglichkeiten, die einem durch den Staat geboten werden. Es empfiehlt sich daher, sich rechtzeitig an vertrauenswürdige Experten zu wenden, die einem bei den einzelnen Schritten mit Rat und Tat hilfreich zur Seite stehen.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit
Da sich die Höhe des Pflegegeldes nach einer strengen Einstufung durch einen Gutachter des Pflegeamtes bemisst, sollte man auch hier bei der Vorsprache nicht unvorbereitet vorsprechen. Immer öfter erkennt man die Möglichkeit einer kompetenten Beratungsstelle, mit dessen Hilfe sich vieles leichter bewerkstelligen lässt. Besonders im Alter möchte man sich mit keinen bürokratischen Hürden herumschlagen müssen. Die kompetente Beratung wird erst dann so richtig hoch eingeschätzt, wenn die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden muss. Mit dem Pflegegrad 5 gewährt der Gesetzgeber dem Betroffenen zwar die höchsten finanziellen Zuschüsse zu, diese sind aber an ein Gutachten gebunden.
Ambulante Versorgung gilt als Priorität des Gesetzgebers
Der Gutachter muss demzufolge auch die schwerste körperliche oder geistige Beeinträchtigung feststellen, wonach sich der Grad der Einschränkung der Möglichkeit einer selbständigen Versorgung verringert. Die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe erfolgt nach einem strengen Punkteschema. Grundsätzlich haben alle Betroffenen ab dem Pflegegrad 5 einen Anspruch auf Pflegegeld bzw. Sachleistungen. Lediglich die Höhe der Leistung unterscheidet sich. Je schwerer der Grad der körperlichen und geistigen Einschränkung durch den Gutachter festgestellt wird, desto höher fällt auch der Zuschuss für den Betroffenen aus. Grundsätzlich muss an dieser Stelle auch festgehalten werden, dass der Gesetzgeber eine Priorität der ambulanten Versorgung gegenüber der stationären Pflege vorgibt. In diesen Fällen empfiehlt sich die Konsultation mit einem Experten.
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